Arbeitsrecht

Als Fach­an­walt für Arbeits­recht bera­ten und ver­tre­ten wir Sie in allen Fra­gen des Arbeits­rechts. Im Rah­men unse­rer anwalt­li­chen Tätig­keit tre­ten wir regel­mä­ßig vor Arbeits­ge­rich­ten im gesam­ten Bun­des­ge­biet auf. Wir bie­ten Ihnen daher ein hohes Maß an prak­ti­scher Erfah­rung in der Füh­rung arbeits­ge­richt­li­cher Strei­tig­kei­ten. Dies gilt sowohl für Kla­ge­ver­fah­ren im Bereich des indi­vi­du­el­len Arbeits­rechts, als auch für Beschluss­ver­fah­ren bei Strei­tig­kei­ten zwi­schen den Betriebs­part­nern (Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat).

Tätig­keits­be­rei­che
Wesent­li­che Tätig­keits­be­rei­che im Arbeits­recht sind: Arbeits­ver­trag – Ver­trags­klau­seln, Kün­di­gung — Kün­di­gungs­fris­ten – Kün­di­gungs­zu­gang, Befris­te­te Arbeits­ver­trä­ge,  Ent­fris­tungs­kla­gen, Abfin­dung, Regel­ab­fin­dung, Erhö­hung der Regel­ab­fin­dung, Ver­mei­dung von Sperr­zei­ten, Zeug­nis, Son­der­kün­di­gungs­schutz z.B.: Schwer­be­hin­de­rung, Mut­ter­schutz, Eltern­zeit, Betriebs­rat, Anfech­tung von Auf­he­bungs­ver­trä­gen, Urlaub, Krank­heit,  Urlaubs­ab­gel­tung oder Lohn. Eben­so bera­ten wir Pro­fi­sport­ler im Leis­tungs­sport.